21.11.2025
21.11.2025
Künstliche Intelligenz (KI) verändert Marketing und PR in rasantem Tempo. Ob bei der Texterstellung, Bildgenerierung oder Datenanalyse, KI-Tools eröffnen enorme Effizienzgewinne und kreative Freiräume.
Doch wo Chancen wachsen, steigen auch die Risiken: Datenschutz, Urheberrecht und neue EU-Vorgaben machen den Einsatz von KI zu einer rechtlichen Herausforderung.
Gerade in der Öffentlichkeitsarbeit und im Marketing, wo Vertrauen, Transparenz und Faktentreue entscheidend sind, kann ein unbedachter KI-Einsatz schnell teuer werden. Falsch generierte Inhalte („Halluzinationen“), unklare Datenquellen oder unmarkierte Deepfakes gefährden nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens.
Diese Checkliste zeigt praxisnah, worauf Marketing- und Kommunikationsteams achten müssen, um KI verantwortungsvoll und im Einklang mit dem Recht zu nutzen.
Bevor KI-Tools eingesetzt werden, müssen Zuständigkeiten eindeutig geregelt sein.
Wichtig: In beiden Fällen sollten schriftlich dokumentiert werden.
Die EU-KI-Verordnung (Art. 5) untersagt Systeme, die Menschen täuschen oder manipulieren, damit sie folgereiche Entscheidungen treffen (Art. 5 Abs. 1 lit. A und B):
Beispiele sind z.B. Chatbots, die Kreditverträge vermitteln und dabei
Marketingverantwortliche sollten prüfen, ob eingesetzte KI-Systeme emotionale Schwächen ausnutzen – und solche Praktiken strikt ausschließen. Bei Verstoß gegen die Vorgaben drohen Bußgelder von bis zu 7% vom Jahresumsatz oder bis zu 35 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 99 KI-VO).
Bestimmte Anwendungen gelten als Hochrisiko-KI (Art. 6 KI-Verordnung) und verlange eine Zertifizierung der eingesetzten Systeme, Dokumentation und menschliche Kontrolle. Dazu gehören etwa Systeme, die Personalentscheidungen treffen entscheiden oder biometrische Daten analysieren. Vor allem der letzte Punkt kann im Marketing relevant werden, z.B.:
Werden Hochrisiko-KI-Systeme ohne Beachtung der Vorgaben der KI-VO genutzt, drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % vom Umsatz, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 99 KI-VO).
Bei dem Einsatz von KI spielt der Datenschutz dann eine wesentliche Rolle, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Daher müssen die nachfolgenden Punkte unbedingt beachtet werden:
4.1. Anwendbarkeit der DSGVO
4.2. Erlaubnisgrundlagen für die Datenverarbeitung
4.3. Verträge mit externen KI-Anbietern
4.4. KI-Anbieter außerhalb der EU (Drittländer)
Sicherstellen eines angemessenen Datenschutzniveaus durch:
4.5. Datenschutzhinweise
4.6. Haftung
4.7. Achtung: Persönliche Haftung
Geschäftsführende und leitende Angestellte können persönlich haftbar sein, wenn:
Bei Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Nicht nur personenbezogene Daten, auch bei Geschäfts- und Dienstgeheimnissen muss geprüft werden, ob sie einer KI zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dabei sind die folgenden Punkte zu beachten:
Wenn Geschäftsgeheimnisse von einer KI gemerkt und wiedergegeben werden können, wird der Inhaber den Schutz des Geschäftsgeheimnisses verlieren. Handelt es sich um ein fremdes Geschäftsgeheimnis, können Schäden und Vertragsstrafen fällig werden. Bei Dienstgeheimnissen drohen die dienstlichen Konsequenzen. Daher sollte vor jeder Eingabe geprüft werden, ob der Inhalt zur externen Nutzung freigegeben ist.
Von KI erzeugte Texte, Bilder oder Videos sind nicht urheberrechtlich geschützt, da nur menschlich geschaffene Werke geschützt werden. Auch komplexe Prompts ändern daran nichts. KI-Ergebnisse dürfen daher frei kopiert werden, ebenso können andere Deine KI-Inhalte ohne Zustimmung übernehmen. Wichtig ist:
KI-generierte Inhalte verletzen selten fremde Urheberrechte, es sei denn man fordert Urheberrechtsverletzungen heraus.
Bei einem Verstoß gegen fremde Urheberrechte drohen in der Regel Abmahnungen mit Unterlassungsforderungen sowie der Pflicht, die entstandenen Abmahnkosten zu übernehmen. Zudem können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, etwa in Form fiktiver Lizenzgebühren oder bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch immaterieller Schäden.
Das Risiko unbeabsichtigter Verstöße lässt sich jedoch durch eine Rückwärtsbildersuchen und Plagiatsprüfungen weiter reduzieren.
Fremde Texte oder Bilder werden häufig in KI-Tools eingelesen, um auf dieser Basis abgewandelte Inhalte zu erzeugen. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
In der Praxis respektieren vor allem automatische KI-Crawler solche Nutzungsvorbehalte. Bei manuellem Hochladen durch Nutzer werden sie dagegen häufig übersehen oder ignoriert. Das macht Verstöße zwar schwer nachweisbar, aber keineswegs ausgeschlossen. Beschäftigte sollten daher ohne ausdrückliche Genehmigung ihres Arbeitgebers niemals fremde urheberrechtlich geschützte Inhalte in KI-Systeme hochladen.
KI-Inhalte können Persönlichkeitsrechte verletzen, insbesondere das Recht am eigenen Bild oder an der eigenen Stimme. Eine Kennzeichnungspflicht besteht meist nicht, solange die KI vollständig fiktive Personen erzeugt.
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch KI-Ergebnisse drohen ebenfalls Abmahnungen mit Unterlassungsforderungen sowie Ersatz immaterieller und materieller Schäden, etwa wegen unbefugter Nutzung des Bildes oder der Stimme einer realen Person. Zusätzlich können einstweilige Verfügungen, Klagen und damit verbundene hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, insbesondere wenn prominente Personen betroffen sind.
Ab August 2026 müssen Deepfakes eindeutig als KI-Werke erkennbar sein. Kennzeichnungspflicht für Deepfakes (Bilder, Videos und Audio).
Ein Deepfake liegt nach der KI-Verordnung nur vor, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
Kein Deepfake: Umgekehrt ist nicht jede realistische KI-Darstellung ein Deepfake. Vollständig künstliche Personen, Orte oder Ereignisse sind nicht kennzeichnungspflichtig, solange kein reales Element nachgebildet wird.
Liegt ein Deepfake vor, dann ist eine gut sichtbare und barrierefreie Kennzeichnung wie „KI-Ergebnis“ erforderlich, etwa in der Bildbeschreibung oder als sichtbares Wasserzeichen im Bild.
KI-Texte sind nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dazu gehören z.B. Newstexte oder Pressemitteilungen und erst recht journalistische Texte. Die Kennzeichnungspflicht entfällt jedoch, wenn eine wirksame menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Unabhängig vom Gesetz beginnen Onlineplattformen und soziale Netzwerke, wie z.B. Facebook und Instagram, eigene Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte ein. Dabei gehen sie zum Teil weiter als das Gesetz. So fordern z.B. Facebook und Instagram eine KI-Kennzeichnung für alle “realistisch wirkende” KI-Bilder, unabhängig davon, ob echte oder fiktive Personen gezeigt werden.
Empfehlung: Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und plattformspezifischer Vorgaben ist es ratsam, realistisch wirkende KI-Inhalte grundsätzlich als KI-Werke zu kennzeichnen, sofern nicht sicher feststeht, dass keine Kennzeichnungspflicht besteht.
Auf eine Kennzeichnung sollte man nur dann verzichten, wenn man sich ganz sicher ist, keine Rechtsverstöße zu begehen. Denn auch bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht drohen erhebliche Sanktionen, insbesondere Bußgelder von bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes bzw. bis zu 15 Millionen Euro, je nachdem was höher ist.
Zusätzlich können weitere rechtliche Folgen entstehen, etwa wegen Verbrauchertäuschung oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wenn reale Personen oder Orte ohne Kennzeichnung täuschend echt nachgebildet wurden.
KI ist leistungsfähig, aber nicht unfehlbar. So können vor allem fehlerhafte oder erfundene Inhalte („Halluzinationen“) können gravierende Folgen haben. Z.B. wenn sie unwahre Aussagen über fremde Personen oder eigene Produkte beinhalten.
Darum gilt:
Teams sollten interne Review-Prozesse etablieren. Nur so bleiben Qualität, Wahrhaftigkeit und Rechtssicherheit gewährleistet.
KI bietet große Potenziale für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, doch zugleich steigen die Anforderungen durch die EU-KI-Verordnung, Datenschutz-, Urheber- und Medienrecht sowie Transparenz- und Kennzeichnungspflichten. Ein sicherer Einsatz gelingt nur, wenn interne Prozesse klar definiert sind, Freigaben dokumentiert werden und Mitarbeitende wissen, welche rechtlichen Risiken KI bergen kann und wie sie diese vermeiden.
Nur durch klare interne Regeln, dokumentierte Freigabeprozesse und vor allem entsprechend sensibilisierten Mitarbeitenden lässt sich sicherstellen, dass KI effizient arbeitet, ohne rechtliche Gefahren auszulösen.
Zusammenfassend: Rechtssicherer KI-Einsatz braucht Wissen, klare Prozesse und geschulte Mitarbeitende.
Damit die genannten Rechtsverstöße, Abmahnungen und Bußgelder vermieden werden, ist die vom Gesetz ausdrücklich geforderte KI-Kompetenz erforderlich (Art. 4 KI-Verordnung).
Die online KI-Kompetenz-Schulung von certready.eu machen Marketing- und PR-Teams fit für den verantwortungsvollen Einsatz von KI.
Teilnehmende lernen praxisnah:
So gelingt der Spagat zwischen Innovation und Compliance.